Du kannst diese Vorlage direkt verwenden. Ersetze einfach die Platzhalter in den eckigen Klammern durch deine Angaben und sende das Schreiben per E-Mail oder Brief an deinen Vermieter.
Ich bin Fabrizio Lauria. Seit über zehn Jahren sehe ich im Flex-Office-Markt dasselbe Problem: leerstehende Büroflächen ohne einfachen Weg zur gewerblichen Untervermietung. Genau dafür gibt es jetzt SubOffice.

Ohne die Erlaubnis des Vermieters darfst du deine Gewerbefläche nicht untervermieten (§540 Abs. 1 BGB). Anders als bei Wohnraum hast du im Gewerbemietrecht keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt. Verweigert er die Erlaubnis, steht dir allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu: Du kannst den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern kein wichtiger Grund in der Person des Untermieters vorliegt. In vielen Gewerbemietverträgen ist die Untervermietung mit Zustimmung des Vermieters bereits erlaubt. Prüfe deshalb zuerst deinen Vertrag.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Aus Beweisgründen solltest du die Zustimmung aber immer schriftlich bzw. in Textform einholen, per Brief, E-Mail mit Lesebestätigung oder als unterzeichnetes Dokument. Eine mündliche Zusage ist im Streitfall schwer nachzuweisen. Mit der kostenlosen Vorlage von SubOffice erstellst du den Antrag in wenigen Minuten.
Das Gesetz setzt keine feste Antwortfrist. In der Praxis sind zwei bis vier Wochen üblich. In deinem Antrag kannst du eine angemessene Frist setzen, zum Beispiel drei Wochen. Wichtig: Reagiert der Vermieter nicht, bedeutet das keine stillschweigende Zustimmung. Du musst in dem Fall aktiv nachfassen.
Wer ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, begeht einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter kann dich zunächst abmahnen und die Unterlassung fordern. Bei Fortsetzung droht die fristlose Kündigung nach §543 BGB. Außerdem können Schadensersatzansprüche entstehen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Zustimmung eigentlich hätte erteilen können. Mehr zu deinen Rechten und Pflichten.
Ja. Im Gewerbemietrecht hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Untervermietung ohne Begründung abzulehnen. Lehnt er ab, kannst du als Mieter den Mietvertrag allerdings außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dieses Sonderkündigungsrecht entfällt nur, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. Viele Gewerbemietverträge enthalten aber eine Klausel, die dem Vermieter die Ablehnung nur aus wichtigem Grund erlaubt. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in deinen Mietvertrag. Mehr dazu im Guide.
Eine Voraberlaubnis ist eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung, auch wenn noch kein konkreter Untermieter feststeht. Sie sichert dir das grundsätzliche Recht, deine Fläche unterzuvermieten. Der Vermieter kann die Zustimmung zu einem konkreten Untermieter aber später noch aus wichtigem Grund verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich eine konkrete Zustimmung einzuholen, sobald der Untermieter feststeht. Die Vorlage von SubOffice unterstützt beide Varianten.