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Zustimmung zur Untervermietung: kostenlose Vorlage

Frag die Erlaubnis deines Vermieters schriftlich an, ohne selbst zu formulieren. Felder ausfüllen, Text kopieren oder als PDF drucken, fertig in wenigen Minuten.

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Person erstellt am Laptop die Vorlage für die Zustimmung des Vermieters

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Antrag auf Erlaubnis zur gewerblichen Untervermietung

Erstelle dein Anschreiben an den Vermieter in wenigen Minuten. Wähle zwischen Voraberlaubnis und konkreter Zustimmung, fülle die Felder aus und übernimm den fertigen Text per Kopieren oder als PDF.

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Antrag auf Zustimmung zur Untervermietung

§ 540 BGB · Vorlage für gewerbliche Mietverhältnisse · SubOffice

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Untervermietung

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[Dein Name / Firmenname]

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[Name Vermieter / Hausverwaltung]

[Adresse Vermieter]

[Ort], [Datum]

Antrag auf generelle Erlaubnis zur Untervermietung gemäß § 540 BGB

Mietobjekt: [vollständige Adresse der Bürofläche]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die generelle Erlaubnis zur Untervermietung der oben genannten Bürofläche gemäß § 540 BGB.

Den genauen Untervermietungszeitraum werde ich Ihnen mitteilen, sobald ein konkreter Untermieter gefunden wurde. Der Nutzungszweck soll dem des bestehenden Mietvertrags entsprechen.

Sobald ein konkreter Untermieter gefunden wurde, werde ich Ihnen alle relevanten Details, insbesondere Name, Anschrift, Branche und Nutzungszweck, unverzüglich mitteilen und gegebenenfalls eine ergänzende Zustimmung einholen.

Ich bitte um Ihre Rückmeldung, idealerweise schriftlich zu Nachweiszwecken, bis zum [Datum, ca. 14 bis 21 Tage]. Sollte innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erfolgen, werde ich gerne noch einmal auf Sie zukommen. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

[Dein Name]

Vorlage von SubOffice

Hinweis: Diese Vorlage ist eine unverbindliche Mustervorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei gewerblicher Untervermietung hängen Zulässigkeit und Reichweite maßgeblich vom konkreten Mietvertrag ab. Im Zweifel empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung. Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Gut zu wissen

Kein automatischer Anspruch

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gibt § 540 BGB dir keinen Anspruch auf die Erlaubnis. Maßgeblich ist die Klausel im Mietvertrag.

Voraberlaubnis reicht nicht immer

Auch mit genereller Erlaubnis darf der Vermieter einen konkreten Untermieter aus wichtigem Grund ablehnen. Hol die Zustimmung nach.

Über 10 Jahre Erfahrung in der gewerblichen Bürovermietung

Ich bin Fabrizio Lauria, Experte für gewerbliche Bürovermietung. Seit über 10 Jahren begleite ich persönlich Startups, Mittelstand und Konzerne deutschlandweit bei der Suche und Vermittlung von Büroflächen. Dabei habe ich immer wieder gesehen: Die einen haben freie Büroflächen, die anderen suchen genau diese. So ist SubOffice entstanden.

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FAQ

Häufige Fragen zur Zustimmung des Vermieters

Antworten zu Erlaubnispflicht, Form, Fristen und den Folgen einer Untervermietung ohne Zustimmung.

Muss der Vermieter der gewerblichen Untervermietung zustimmen?
Ohne die Erlaubnis des Vermieters darfst du deine Gewerbefläche nicht untervermieten (§ 540 Abs. 1 BGB). Anders als bei Wohnraum (§ 553 BGB) hast du im Gewerbemietrecht keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt.

Verweigert er die Erlaubnis, steht dir allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu: Du kannst den Mietvertrag außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern kein wichtiger Grund in der Person des Untermieters vorliegt.

In vielen Gewerbemietverträgen ist die Untervermietung mit Zustimmung des Vermieters ohnehin bereits vorgesehen. Prüfe deshalb zuerst deinen Vertrag. Die einzelnen Schritte stehen weiter oben auf dieser Seite.

Kann der Vermieter die gewerbliche Untervermietung einfach ablehnen?
Grundsätzlich ja. Im Gewerbemietrecht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis. Lehnt der Vermieter ab, kannst du als Mieter den Mietvertrag außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dieses Sonderkündigungsrecht entfällt nur, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt.

Wichtig: Viele Gewerbemietverträge enthalten eine Klausel, nach der die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. In diesem Fall braucht der Vermieter einen sachlichen Grund für die Ablehnung, eine willkürliche Verweigerung wäre dann unwirksam. Ein Blick in deinen Mietvertrag lohnt sich daher immer.

Muss die Zustimmung zur Untervermietung schriftlich sein?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Aus Beweisgründen solltest du die Zustimmung aber immer schriftlich oder in Textform einholen, per Brief, per E-Mail mit Lesebestätigung oder als unterzeichnetes Dokument.

Eine mündliche Zusage ist im Streitfall schwer nachzuweisen. Mit der kostenlosen Muster-Vorlage von SubOffice erstellst du den Antrag in wenigen Minuten und hast die Anfrage direkt schriftlich dokumentiert.

Wie lange hat der Vermieter Zeit zu antworten?
Das Gesetz setzt keine feste Antwortfrist. In der Praxis sind zwei bis vier Wochen üblich. In deinem Antrag kannst du eine angemessene Frist setzen, zum Beispiel drei Wochen.

Wichtig: Reagiert der Vermieter nicht, gilt das nicht als stillschweigende Zustimmung. Du musst in diesem Fall aktiv nachfassen. Die Vorlage von SubOffice enthält das Frist-Feld bereits vorformuliert.

Was muss in den Antrag auf Zustimmung rein?
Damit der Vermieter zügig entscheiden kann, sollte dein Antrag alle prüfrelevanten Angaben enthalten: deinen Namen und deine Adresse, Name und Adresse des Vermieters, die vollständige Adresse der Bürofläche, den geplanten Untervermietungszeitraum, die Fläche beziehungsweise Raumbezeichnung und den Nutzungszweck.

Sobald der Untermieter feststeht, kommen dessen Name, Anschrift, Branche und Nutzungszweck dazu, idealerweise mit Bonitätsnachweis. Je weniger Rückfragen offen bleiben, desto schneller die Entscheidung. Die Vorlage von SubOffice deckt beide Varianten ab, vom allgemeinen Voraberlaubnis-Schreiben bis zur konkreten Zustimmung mit Untermieter-Daten.

Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung untervermiete?
Vermietest du deine Bürofläche ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters unter, verstößt du in der Regel gegen deinen Hauptmietvertrag. Der Vermieter kann verlangen, dass die Untervermietung beendet wird, und dich abmahnen.

Bleibt die unbefugte Untervermietung bestehen, kann im Einzelfall auch eine außerordentliche fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags in Betracht kommen. Endet der Hauptmietvertrag, kann der Vermieter die Rückgabe der Fläche auch direkt vom Untermieter verlangen. Für dich können daraus zusätzliche Kosten und Ansprüche entstehen.

Prüfe deshalb vor jeder Untervermietung deinen Mietvertrag und hole die erforderliche Zustimmung vorab ein. Mehr dazu im Guide Rechte und Pflichten als Hauptmieter.

Was ist der Unterschied zwischen Voraberlaubnis und konkreter Zustimmung?
Eine Voraberlaubnis ist eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung, auch wenn noch kein konkreter Untermieter feststeht. Sie sichert dir das grundsätzliche Recht, deine Fläche unterzuvermieten. Den konkreten Untermieter kann der Vermieter später aber noch aus wichtigem Grund ablehnen.

Auf der sicheren Seite bist du daher, wenn du zusätzlich eine konkrete Zustimmung einholst, sobald der Untermieter feststeht. Die Vorlage von SubOffice unterstützt beide Varianten. Steht der Untermieter fest, ist der nächste Schritt der gewerbliche Untermietvertrag.