Rechte und Pflichten als Hauptmieter bei gewerblicher Untervermietung
Rechte und Pflichten als Hauptmieter zu kennen ist Pflicht, bevor du dein Büro untervermietest. Nach §540 BGB haftest du gegenüber deinem Vermieter für alles, was in der Fläche passiert, auch wenn dein Untermieter den Schaden verursacht hat.
Rechte und Pflichten als Hauptmieter zu kennen ist Pflicht, bevor du dein Büro untervermietest — denn nach § 540 BGB haftest du gegenüber deinem Vermieter für alles, was in der Fläche passiert. Du brauchst die schriftliche Zustimmung deines Vermieters, darfst aber die Untermiete frei verhandeln und den Untermietvertrag eigenständig gestalten. Ohne Erlaubnis riskierst du Abmahnung, fristlose Kündigung und Schadensersatz.
Grundlagen
Was bedeutet gewerbliche Untervermietung für dich als Hauptmieter?
Bei einer gewerblichen Untervermietung gibst du als Hauptmieter Teile oder die gesamte Fläche deines Büros an ein anderes Unternehmen weiter. Du bleibst dabei Vertragspartner deines Vermieters. Der Untermieter hat kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer.
Das klingt erstmal unkompliziert, ist rechtlich aber ein Dreiecksverhältnis mit klaren Regeln.
Vertragsverhältnisse bei gewerblicher Untervermietung
Vermieter / Eigentümer
Hauptmietvertrag
⟷
Du (Hauptmieter)
Untermietvertrag
⟷
Untermieter
Kein Vertrag mit Vermieter
⚠️ Gewerbemietrecht ≠ Wohnraummietrecht
Im Wohnraummietrecht haben Mieter nach §553 BGB unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Untervermietung. Im Gewerbemietrecht gibt es diesen Anspruch nicht. Wenn du gewerblich untervermietest, brauchst du in jedem Fall die ausdrückliche Zustimmung deines Vermieters.
Deine Rechte
Welche Rechte hast du als Hauptmieter?
Auch wenn du an die Zustimmung deines Vermieters gebunden bist: als Hauptmieter hast du bei der gewerblichen Untervermietung weitreichende Gestaltungsfreiheit.
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Untermiete frei verhandeln. Du bestimmst die Höhe der Untermiete selbst. Der Vermieter hat in der Regel keinen Anspruch darauf, dass du die Untermiete an ihn abführst. Du darfst grundsätzlich auch mehr verlangen als du selbst zahlst.
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Untermietvertrag eigenständig gestalten. Laufzeit, Konditionen, Kündigungsfristen, Kaution: all das regelst du direkt mit deinem Untermieter. Dein Vermieter ist nicht Vertragspartei des Untermietvertrags.
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Untermieter frei wählen. Du entscheidest, an wen du untervermietest, solange die Nutzungsart mit deinem Hauptmietvertrag vereinbar ist.
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Untermietverhältnis kündigen. Du kannst den Untermietvertrag unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen. Es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften nach §§535 ff. BGB.
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Untermietzuschlag erheben. Sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, kannst du einen Zuschlag auf die Untermiete verlangen, zum Beispiel für möblierte Räume oder die Mitnutzung von Infrastruktur.
„Viele Hauptmieter unterschätzen, wie viel Gestaltungsspielraum sie bei der gewerblichen Untervermietung haben. Die Untermiete frei zu verhandeln, den Vertrag nach eigenen Konditionen aufzusetzen und den Untermieter selbst auszuwählen: das macht die Untervermietung für Firmen so attraktiv."
Fabrizio Lauria, Gründer & CEO von SubOffice, 10+ Jahre Erfahrung im gewerblichen Büromarkt
Deine Pflichten
Welche Pflichten hast du gegenüber dem Vermieter?
Auch nach der gewerblichen Untervermietung bleibst du gegenüber deinem Vermieter in der vollen Verantwortung. Das ist der Punkt, den viele Hauptmieter übersehen.
1
Zustimmung einholen. Nach §540 Abs. 1 BGB darfst du ohne Erlaubnis deines Vermieters nicht untervermieten. Im Gewerbebereich gibt es keine Ausnahme. Die Zustimmung muss vor Beginn der gewerblichen Untervermietung vorliegen, am besten schriftlich.
2
Volle Haftung für den Untermieter. Nach §540 Abs. 2 BGB haftest du gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden, die der Untermieter verursacht. Das gilt auch dann, wenn dich selbst kein Verschulden trifft. Wasserschäden, Brandschäden, Beschädigungen an der Bausubstanz: das Risiko liegt bei dir.
3
Miete weiterhin pünktlich zahlen. Die gewerbliche Untervermietung ändert nichts an deiner Mietzahlungspflicht. Auch wenn dein Untermieter in Verzug gerät, musst du dem Vermieter die volle Miete zahlen.
4
Vertragskonforme Nutzung sicherstellen. Dein Untermieter darf die Fläche nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks nutzen. Steht in deinem Hauptmietvertrag „Büronutzung", kannst du nicht an einen Gastronomiebetrieb untervermieten.
5
Instandhaltungspflichten erfüllen. Was im Hauptmietvertrag zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltung geregelt ist, gilt weiterhin, unabhängig davon, wer die Fläche tatsächlich nutzt.
6
Versicherungsschutz prüfen. Die Gebäudeversicherung deines Vermieters deckt in der Regel nur berechtigte Untermieter ab. Ohne eine vorliegende Zustimmung kann es bei Schäden keinen Versicherungsschutz geben, und der Vermieter kann dich in Regress nehmen.
Welche Pflichten hast du gegenüber dem Untermieter?
Als Hauptmieter bist du gleichzeitig der Vermieter deines Untermieters. Das heißt: du hast ihm gegenüber die gleichen Pflichten wie ein regulärer Vermieter.
1
Vertragsgemäßen Gebrauch ermöglichen. Nach §535 BGB musst du dem Untermieter die Fläche in einem Zustand überlassen, der die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht. Dazu gehören in der Regel funktionierende Heizung, Strom, Wasser und sanitäre Anlagen.
2
Mängel beseitigen. Hat die Fläche einen Mangel, der die Nutzung einschränkt, kann der Untermieter nach §536a BGB Gewährleistungsansprüche gegen dich geltend machen. Nicht gegen den Vermieter, denn der Untermieter hat kein Vertragsverhältnis mit ihm.
3
Untermietvertrag in Textform abschließen. Bei Laufzeiten über 12 Monaten gilt nach §§578, 550 BGB seit dem 01.01.2025 die Textform (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz). Das heißt: eine E-Mail oder ein digitales Dokument reicht, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Ohne Einhaltung der Textform kann der Vertrag als unbefristet gelten und ordentlich gekündigt werden.
4
Nebenkosten transparent regeln. Ob Pauschale oder Vorauszahlung mit Abrechnung: die Nebenkostenregelung sollte im Untermietvertrag klar definiert sein. Es gibt keine automatische Pflicht zur Nebenkostenabrechnung im Untermietverhältnis, aber ohne vertragliche Regelung entstehen schnell Konflikte.
5
Kaution nach Vertragsende zurückgeben. Wenn eine Kaution vereinbart wurde, musst du sie nach Vertragsende und Prüfung der Fläche fristgemäß zurückzahlen.
Risiken
Was kann passieren, wenn du ohne Erlaubnis untervermietest?
Gewerbliche Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters ist ein Vertragsverstoß. Je nach Situation und Vertragslage können die Folgen unterschiedlich ausfallen:
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Fristlose Kündigung. Nach §543 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter den Hauptmietvertrag außerordentlich kündigen, wenn die Mietsache unbefugt einem Dritten überlassen wird. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich (§543 Abs. 3 BGB).
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Schadensersatzforderungen. Der Vermieter kann unter Umständen Schadensersatz geltend machen, zum Beispiel für entgangene Mieteinnahmen oder Kosten im Zusammenhang mit einer Räumung.
⚠
Steuerliche Konsequenzen. Einnahmen aus gewerblicher Untervermietung sind steuerpflichtig. Werden sie nicht deklariert, können neben den mietrechtlichen auch steuerliche Nachforderungen hinzukommen.
⚠
Fehlender Versicherungsschutz. Schäden, die ein nicht genehmigter Untermieter verursacht, sind über die Gebäudeversicherung in der Regel nicht gedeckt. Der Vermieter kann den Schaden dann an dich weitergeben.
Bevor du dein Büro untervermietest, solltest du diese acht Punkte durchgehen.
✅ Vor der gewerblichen Untervermietung
Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.
FAQ
Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten als Hauptmieter
Darf ich als Hauptmieter mehr Miete vom Untermieter verlangen als ich selbst zahle?
Ja. Im Gewerbemietrecht ist eine gewinnbringende Untervermietung nicht von vornherein unzulässig. Entscheidend ist aber, dass die Untervermietung mietvertraglich erlaubt ist oder vom Vermieter genehmigt wurde. Eine Beteiligung des Vermieters an der Untermiete besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Haftet der Hauptmieter für Schäden des Untermieters?
Ja. Nach §540 Abs. 2 BGB haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für alle Schäden die der Untermieter verursacht — unabhängig von eigenem Verschulden. Das gilt auch bei genehmigter Untervermietung. Empfehlung: nimm eine Haftungsklausel in den Untermietvertrag auf und verlange eine Kaution. Mehr zu deinen Rechten und Pflichten.
Kann der Vermieter die gewerbliche Untervermietung ohne Grund ablehnen?
Im Gewerbemietrecht hat der Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung — anders als im Wohnraummietrecht (§553 BGB). Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine ausdrückliche Untervermietungsklausel. Tipp: verhandle eine Untervermietungserlaubnis bereits beim Abschluss des Hauptmietvertrags. Mehr dazu findest du in unserem Guide.
Was passiert mit dem Untermietvertrag wenn der Hauptmietvertrag endet?
Der Untermietvertrag endet nicht automatisch mit dem Hauptmietvertrag. Allerdings kann der Vermieter nach §546 Abs. 2 BGB die Herausgabe der Fläche direkt vom Untermieter verlangen, sobald der Hauptmietvertrag beendet ist. Der Untermieter hat keinen Anspruch, Hauptmieter zu werden. Wichtig: stimme die Laufzeiten von Haupt- und Untermietvertrag aufeinander ab.
Brauche ich für jeden neuen Untermieter eine neue Zustimmung?
Das hängt vom Wortlaut der Zustimmung ab. Eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung gilt meist unabhängig von der Person des Untermieters. Eine personenbezogene Zustimmung muss bei Wechsel des Untermieters neu eingeholt werden. Prüfe den Wortlaut in deinem Hauptmietvertrag oder in der schriftlichen Genehmigung. Eine Vorlage für die Zustimmung findest du hier.