Wer sein Büro untervermietet, braucht einen sauberen gewerblichen Untermietvertrag. Dieser Guide zeigt dir, was reingehört, welche Paragraphen gelten, welche Fehler am häufigsten passieren und worauf du bei Laufzeit, Kündigung und Umsatzsteuer achten musst.

Ein gewerblicher Untermietvertrag ist ein eigenständiger Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter über gewerblich genutzte Räume. Er basiert auf §578 BGB, erfordert nach §540 BGB die Zustimmung des Eigentümers und regelt Nutzungsart, Mietzins, Laufzeit und Haftung. Bei Laufzeit über 12 Monaten ist seit dem 1.1.2025 mindestens Textform Pflicht (§126b BGB). Der Hauptmieter haftet weiterhin vollumfänglich gegenüber dem Vermieter.
Ein gewerblicher Untermietvertrag ist grundsätzlich formfrei. Bestimmte Inhalte sind in der Praxis aber Pflicht, andere zur Absicherung empfohlen. Fehlt ein zentraler Pflichtinhalt, wird der Vertrag angreifbar.
| Vertragsinhalt | Status | Erläuterung |
|---|---|---|
| Vertragsparteien | Pflicht | Name und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter. Bei Unternehmen: Rechtsform, Geschäftsführer und Handelsregisternummer. |
| Flächenbeschreibung | Pflicht | Genaue Lage (Etage, Raumnummer), Größe in Quadratmetern und Ausstattung. Je präziser, desto weniger Streit bei Übergabe und Rückgabe. |
| Mietpreis (Kaltmiete) | Pflicht | Betrag in Euro, Fälligkeit (üblich 1. bis 3. Werktag des Monats), Zahlungsweg. |
| Nebenkosten | Pflicht | Welche Nebenkosten sind enthalten? Welche werden separat abgerechnet? Pauschale oder Vorauszahlung? |
| Laufzeit & Beginn | Pflicht | Mietbeginn, befristet oder unbefristet, Enddatum bei Befristung. |
| Kündigungsfristen | Pflicht | Unbefristet: §580a BGB (6 Monate zum Quartalsende). Befristet: nur außerordentliche Kündigung. |
| Nutzungszweck | Pflicht | Was darf der Untermieter in der Fläche tun? Bestimmt, welche Nutzung erlaubt ist und welche nicht. |
| Verweis auf Hauptmietvertrag | Pflicht | Der Untermietvertrag ist dem Hauptmietvertrag untergeordnet. Der Untermieter sollte die relevanten Klauseln des Hauptvertrags kennen. |
| Kaution | Empfohlen | Üblich 1 bis 3 Monatsmieten. Schützt den Hauptmieter bei Schäden oder Zahlungsausfall des Untermieters. |
| Schlüssel & Zugang | Empfohlen | Anzahl Schlüssel, Zugangszeiten, Alarmanlage. Verhindert Streit am Vertragsende. |
| Gemeinschaftsflächen | Empfohlen | Küche, WC, Meetingräume, Drucker. Wer darf was nutzen und zu welchen Zeiten? |
| Schönheitsreparaturen | Empfohlen | Wer renoviert bei Auszug? Ohne Regelung gilt: Zustand bei Einzug muss wiederhergestellt werden. |
| Textform bei > 12 Monate | Gesetzlich | Seit 1.1.2025 gilt §578 Abs. 1 S. 2 BGB. Gewerbemietverträge über 12 Monate brauchen mindestens Textform (§126b BGB). Ohne Textform gilt der Vertrag als unbefristet. |
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Vier Paragraphen sind entscheidend, wenn du einen gewerblichen Untermietvertrag aufsetzen willst. Hier die Kurzfassung.
Der gewerbliche Untermietvertrag basiert auf §578 BGB. Dieser Paragraph regelt Mietverhältnisse über Gewerberäume und macht die allgemeinen Mietvorschriften auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar, mit klaren Ausnahmen. Praktisch heißt das: Vertragsfreiheit hat Vorrang. Vermieter und Mieter können vieles individuell regeln, was im Wohnraummietrecht gesetzlich festgeschrieben wäre.
Bevor du einen Untermietvertrag für Gewerbe abschließt, brauchst du die Zustimmung deines Vermieters nach §540 BGB. Ohne Zustimmung riskierst du die fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags nach §543 BGB, auch wenn der gewerbliche Untermietvertrag inhaltlich einwandfrei wäre. Im Guide zur Zustimmung des Vermieters findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine kostenlose Vorlage für das Zustimmungsschreiben.
Im gewerblichen Mietrecht darf dein Vermieter die Zustimmung auch ohne Begründung verweigern. Anders als bei Wohnraum gibt es keinen Rechtsanspruch auf Untervermietung. Die Zustimmung solltest du immer in Textform einholen, bevor der gewerbliche Untermietvertrag unterschrieben wird.
Gewerbliche Untermietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen seit dem 1.1.2025 mindestens in Textform abgeschlossen werden (§578 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. §126b BGB). Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, also etwa ein PDF per E-Mail, ein Scan oder ein digital erstelltes Dokument. Eigenhändige Unterschriften sind gesetzlich nicht mehr erforderlich.
Wird nicht einmal die Textform eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar. In der Praxis empfehlen wir trotzdem die klassische Schriftform mit Unterschrift, weil sie im Streitfall die stärkste Beweiskraft bietet.
Bei unbefristeten gewerblichen Untermietverträgen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Im Untermietvertrag können kürzere Fristen vereinbart werden, zum Beispiel drei Monate oder sogar monatlich. SubOffice empfiehlt: Kündigungsfrist immer explizit regeln, dann greift die gesetzliche Frist nur als Auffangnetz.
Alle Details zu deinen Rechten und Pflichten als Hauptmieter findest du im separaten Guide.
Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen kannst, prüfe deinen eigenen Gewerbemietvertrag. Die meisten enthalten eine Klausel zur Untervermietung. Drei Varianten kommen in der Praxis vor.
Selten, aber komfortabel. Du brauchst keine separate Zustimmung und kannst direkt loslegen. Prüfe trotzdem, ob Einschränkungen genannt werden, etwa nur an bestimmte Branchen.
Der häufigste Fall. Du brauchst die Erlaubnis nach §540 BGB. Im Gewerbe darf der Vermieter die Zustimmung auch ohne Begründung verweigern. In der Praxis stimmen viele Vermieter zu, wenn du den Untermieter vorab vorstellst und die Nutzung klar definierst. Mehr im Guide zur Zustimmung.
Einige Gewerbemietverträge verbieten die Untervermietung komplett. In diesem Fall kannst du trotzdem eine nachträgliche Zustimmung aushandeln. Vermieter haben oft ein Interesse daran, Leerstand zu vermeiden, und stimmen zu, wenn du den wirtschaftlichen Vorteil klar darlegst.
Wenn dein Mietvertrag keine Klausel zur Untervermietung enthält, gilt die gesetzliche Regelung nach §540 BGB. Hol dir die kostenlose Vorlage für das Zustimmungsschreiben.
Gewerbliche Untervermietung ist kein Selbstläufer. Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen lässt, solltest du beide Seiten kennen.
Die wichtigsten Unterschiede in der Übersicht. Welche Vertragsart zu deiner Situation passt, hängt von Laufzeit, Flexibilität und Kosten ab.
| Kriterium | Hauptmietvertrag | Untermietvertrag | Coworking-Vertrag |
|---|---|---|---|
| Vertragsparteien | Eigentümer ↔ Mieter | Hauptmieter ↔ Untermieter | Anbieter ↔ Member |
| Rechtsgrundlage | §535 ff. BGB | §578 BGB i.V.m. §540 BGB | §611 BGB (Dienstvertrag) |
| Typische Laufzeit | 5 bis 10 Jahre | 6 Monate bis 3 Jahre | Tageweise bis 12 Monate |
| Kündigungsfrist | 6 Monate (§580a BGB) | Vertraglich frei verhandelbar | 1 Tag bis 1 Monat |
| Kaution | 2 bis 3 Monatsmieten | 1 bis 3 Monatsmieten | 1 Monat oder keine |
| Flexibilität | Niedrig | Mittel | Sehr hoch |
| Möblierung | Selten | Optional | Inklusive |
| Inkl. Services | Keine | Verhandelbar | WLAN, Kaffee, Reinigung |
Eine ausführliche Rechnung mit Kostenbeispiel für ein 10er-Team findest du im Vergleich Untervermietung vs. Coworking vs. Direktmiete.
Untervermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Wer optieren will, sollte die Voraussetzungen kennen.
Die Untermiete im Gewerbe ist nach §4 Nr. 12 Buchst. a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Du musst also auf die Untermiete für Gewerberäume keine Umsatzsteuer berechnen.
Allerdings kannst du nach §9 UStG freiwillig zur Umsatzsteuer optieren. Dann berechnest du 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Miete und darfst im Gegenzug Vorsteuer auf deine eigenen Kosten abziehen, etwa für Renovierungen, Möbel oder Ausstattung. Das kann sich lohnen, wenn du hohe Eingangskosten hast.
Die Option ist an eine harte Voraussetzung geknüpft: Dein Untermieter Gewerbe muss die Fläche ausschließlich für Umsätze nutzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bei Ärzten, Versicherungsvermittlern oder ähnlichen Berufen mit steuerfreien Umsätzen funktioniert die Option nicht. Wenn dein Untermieter die Nutzung später ändert, kann die Option rückwirkend unwirksam werden.
Einnahmen aus Untervermietung sind außerdem einkommensteuerpflichtig. Die Kosten der Untervermietung (Provision, Verwaltung, anteilige Nebenkosten) sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Option zur Umsatzsteuer nach §9 UStG klingt auf dem Papier attraktiv. In der Praxis habe ich aber gesehen, dass viele Hauptmieter den Aufwand unterschätzen. Wenn du nur einen Raum untervermietest und keine größeren Investitionen planst, lohnt sich die Option selten. Kläre das mit deinem Steuerberater, bevor du optierst. Eine Rückabwicklung ist teuer.
Befristet oder unbefristet? Welche Klauseln entscheiden über Planbarkeit und Flexibilität.
Befristeter Vertrag: endet automatisch zum vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, nur außerordentlich aus wichtigem Grund (§543 BGB). Sinnvoll, wenn du genau weißt, wie lange du die Fläche abgeben kannst.
Unbefristeter Vertrag: läuft bis zur Kündigung. Kündigungsfrist nach §580a BGB sind 6 Monate zum Quartalsende, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mehr Flexibilität für beide Seiten, dafür weniger Planungssicherheit.
Der Untermietvertrag darf nicht länger laufen als der Hauptmietvertrag. Endet der Hauptmietvertrag in 18 Monaten, endet auch die Nutzungsmöglichkeit für den Untermieter, unabhängig davon, ob der Untermietvertrag auf 24 Monate geschlossen wurde. Der Untermieter müsste dann ausziehen. Heikel wird es vor allem für dich als Hauptmieter: Hast du eine längere Laufzeit zugesagt, als dein eigener Vertrag absichert, kann der Untermieter für den nicht erfüllbaren Zeitraum unter Umständen Schadensersatz von dir verlangen. Prüfe deshalb immer die Restlaufzeit des Hauptmietvertrags und befriste den Untermietvertrag entsprechend.
Alle Schritte von der Zustimmung bis zum fertigen Vertrag findest du in unserer Checkliste für die Bürountervermietung.
Vier typische Konstellationen brauchen zusätzliche Klauseln. Von der IT-Infrastruktur im Büro bis zur Konzession in der Gastronomie.
Der häufigste Fall beim Untermietvertrag für Gewerbe. Die gemeinsam genutzten Flächen (Empfang, Konferenzraum, Teeküche) klar definieren. Bei moderner IT die Internetnutzung, Server-Räume und Netzwerk-Sicherheit explizit regeln.
Konzessionen und Genehmigungen (Gaststätten-Konzession, Schank-Erlaubnis) sind entscheidend. Der Untermieter muss diese selbst beantragen. Wird Inventar mit übergeben, kann statt Miete eine Pacht vorliegen.
Ein Gewerberaum-Untermietvertrag für Lagerflächen ist versicherungstechnisch sensibel. Brandschutz, Diebstahl-Versicherung und Genehmigungen für Gefahrstoffe separat regeln. Die Lagerverordnung und Gefahrstoffverordnung beachten.
Bei Arzt, Anwalt oder Psychotherapeut kollidiert das Gewerbemietrecht mit der Berufsordnung und Schweigepflicht. Untervermietung ist nur an Berufsträger mit eigenem Patienten- oder Mandantenstamm sinnvoll.
Diese fünf Fehler sehen wir am häufigsten beim Untermietvertrag Gewerbe. Alle lassen sich mit einem sorgfältig aufgesetzten Untermietvertrag für Gewerberäume vermeiden.
Der häufigste und gravierendste Fehler. Ohne Zustimmung nach §540 BGB ist die Untervermietung unerlaubt. Der Vermieter kann fristlos kündigen.
„Büroraum im 2. OG“ reicht nicht. Ohne genaue Beschreibung (m², Raumnummer, Lageplan) entsteht Streit bei Übergabe und Rückgabe.
Ein Untermietvertrag, der länger läuft als der Hauptmietvertrag, kann für den überschreitenden Zeitraum nicht mehr erfüllt werden. Der Untermieter verliert sein Nutzungsrecht.
Seit dem 1.1.2025 verlangt das Gesetz für gewerbliche Mietverträge über einem Jahr mindestens Textform (§126b BGB). Wird der Vertrag nur mündlich geschlossen, gilt er als unbefristet und ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar.
Ohne Kaution hat der Hauptmieter bei Schäden oder Zahlungsausfall keine unmittelbare Sicherheit. Er haftet trotzdem gegenüber dem eigenen Vermieter.
Alle zitierten gesetzlichen Grundlagen, direkt verlinkt zum amtlichen Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz.
Weiterführend: IHK-Merkblätter zur gewerblichen Untervermietung, Haus & Grund Standardverträge, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss sowie juris.de für aktuelle Rechtsprechung.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. SubOffice übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Nutzung auf eigenes Risiko.
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Antworten zu Form, Laufzeit, Kaution, Kündigung und Vertragsvorlagen.
Das heißt: Ein per E-Mail versendetes PDF reicht aus, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend. Ohne Textform gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ordentlich gekündigt werden. Für die Praxis empfehlenswert bleibt eine unterschriebene Fassung, weil sie im Streitfall die beste Beweiskraft hat.
Der Untermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Fläche weiter zu nutzen, es sei denn, er schließt mit dem Eigentümer einen eigenen Mietvertrag ab. Deshalb sollte im Untermietvertrag klar geregelt sein, dass die Nutzung vom Bestand des Hauptmietvertrags abhängt und was bei dessen Ende passiert.
Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Kündigungsklausel. Möglich bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB, etwa bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder erheblicher Vertragsverletzung.
Üblich sind ein bis drei Nettokaltmieten, höhere Beträge sind bei entsprechender Vereinbarung zulässig. Die Kaution sollte auf ein separates Konto eingezahlt und im Vertrag klar geregelt werden.
Anders sieht es aus, wenn du regelmäßig und gewerbsmäßig mehrere Objekte untervermietest oder zusätzliche Services anbietest, etwa Möblierung, Reinigung oder Empfangsservice. Dann kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen. Die Abgrenzung ist ein Einzelfall und gehört zum Steuerberater.
Das ist ein anderes Modell als die klassische Untervermietung, bei der du als Hauptmieter einzelne Räume an einen Untermieter abgibst. Bei der Zwischenvermietung behältst du in der Regel keine Kontrolle über den Endnutzer.
Bei einer Bürogemeinschaft solltest du besonders auf die Gemeinschaftsflächen achten, also Küche, Meetingräume und Drucker, und die Kostenaufteilung klar im Vertrag regeln. Der Vertragsgenerator hat dafür eigene Felder.
Verbreitet ist ein Zuschlag auf die anteilige Hauptmiete als Ausgleich für Verwaltungsaufwand, Möblierung oder die Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen. Der Zuschlag sollte sachlich begründet und im Vertrag nachvollziehbar dokumentiert sein.
Standardvorlagen aus dem Internet sind oft frei verfügbar, aber selten an den Einzelfall angepasst. Bei komplexen Konstellationen ist eine anwaltliche Prüfung empfehlenswert.
Wichtig: Du haftest weiterhin gegenüber deinem eigenen Vermieter, auch wenn der Untermieter nicht zahlt. Eine vereinbarte Kaution von ein bis drei Monatsmieten federt das Risiko ab.
Hinweis: Diese Antworten sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer die Regelungen deines konkreten Vertrags. Stand: August 2026.