Ein gewerblicher Untermietvertrag ist grundsätzlich formfrei. Trotzdem sind bestimmte Inhalte Pflicht, andere dringend empfohlen. Fehlt ein Pflichtinhalt, kann der Vertrag angreifbar werden.
Vier Paragraphen sind besonders wichtig, wenn du einen gewerblichen Untermietvertrag abschließt. Hier die Kurzfassung.
Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen kannst, musst du deinen eigenen Gewerbemietvertrag prüfen. Die meisten Gewerbemietverträge enthalten eine Klausel zur Untervermietung. Drei Varianten kommen in der Praxis vor:
Gewerbliche Untervermietung ist kein Selbstläufer. Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen lässt, solltest du beide Seiten kennen.
Diese fünf Fehler sehen wir am häufigsten. Alle lassen sich mit einem sorgfältig ausgefüllten Vertrag vermeiden.
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Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den gewerblichen Untermietvertrag, von Pflichtinhalten bis zur Kündigung.
Pflicht: Vertragsparteien, genaue Flächenbeschreibung, Mietpreis, Nebenkosten, Laufzeit, Kündigungsfristen, Nutzungszweck und Verweis auf den Hauptmietvertrag. Empfohlen: Kaution, Schlüsselregelung, Nutzung Gemeinschaftsflächen, Schönheitsreparaturen. Bei Laufzeiten über 12 Monate ist Textform gesetzlich vorgeschrieben (§550 BGB i.V.m. §578 BGB).
Nicht zwingend. Der kostenlose Vertragsgenerator auf SubOffice erstellt einen Vertrag nach §578 BGB für Standardfälle. Bei komplexen Strukturen, Flächen über 500 m² oder ungewöhnlichen Hauptmietvertragsklauseln empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht.
Bei Laufzeiten bis zu einem Jahr: rechtlich auch mündlich möglich, aber dringend davon abzuraten. Bei Laufzeiten über einem Jahr: seit dem 1.1.2025 ist mindestens Textform gesetzlich vorgeschrieben (§578 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. §126b BGB). Das heißt: Ein per E-Mail versendetes PDF reicht aus. Eigenhändige Unterschriften sind gesetzlich nicht mehr nötig. Ohne Textform gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Trotzdem empfehlen wir die klassische Schriftform mit Unterschrift, weil sie im Streitfall die stärkste Beweiskraft bietet.
Der Untermietvertrag endet grundsätzlich mit dem Hauptmietvertrag, selbst wenn sein Laufzeitende eigentlich später wäre. Der Untermieter hat dann keinen Anspruch auf Weitermietung. Dieser Umstand muss im Untermietvertrag klar geregelt und dem Untermieter bekannt sein.
Bei unbefristeten Verträgen: ja, mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende (§580a BGB). Bei befristeten Verträgen: nur außerordentlich aus wichtigem Grund (§543 BGB), etwa bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder erheblicher Vertragsverletzung. Eine ordentliche Kündigung ist bei Befristung nicht möglich, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Kündigungsklausel.
Im Gewerberecht gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution, anders als im Wohnraummietrecht (dort maximal 3 Monatsmieten). Üblich sind 1–3 Nettokaltmieten, aber auch höhere Beträge sind bei entsprechender Vereinbarung zulässig. Die Kaution sollte auf ein separates Konto eingezahlt und im Vertrag klar geregelt werden.
Nein, normalerweise nicht. Wenn du als Hauptmieter einzelne Räume oder Teilflächen untervermietest, gilt das als private Vermögensverwaltung. Anders sieht es aus, wenn du regelmäßig und gewerbsmäßig mehrere Objekte untervermietest oder zusätzliche Services anbietest (z.B. Möblierung, Reinigung, Empfangsservice). Dann kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen.
Bei einer gewerblichen Zwischenvermietung mietet ein Unternehmen (z.B. ein Coworking-Betreiber) Flächen an und vermietet sie weiter an Endnutzer. Der Zwischenmieter tritt als gewerblicher Vermieter auf und trägt das volle Vermietungsrisiko. Das ist ein anderes Modell als die klassische Untervermietung, bei der du als Hauptmieter einzelne Räume an einen Untermieter abgibst. Bei der Zwischenvermietung behältst du in der Regel keine Kontrolle über die Endnutzer.
Ja, wenn eine Partei der Hauptmieter ist und die andere Partei als Untermieter einzieht, ist ein Untermietvertrag die richtige Vertragsform. Bei einer Bürogemeinschaft solltest du besonders darauf achten, die Gemeinschaftsflächen (Küche, Meetingräume, Drucker) und die Kostenaufteilung klar im Vertrag zu regeln. Der Vertragsgenerator auf SubOffice hat dafür eigene Felder.