🚀 Deine erste Vermittlung geht auf uns!
Mehr dazu

Noch 150 Plätze verfügbar

In Kürze

Ein gewerblicher Untermietvertrag ist ein eigenständiger Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter über gewerblich genutzte Räume. Er basiert auf §578 BGB, erfordert nach §540 BGB die Zustimmung des Eigentümers und regelt Nutzungsart, Mietzins, Laufzeit und Haftung. Bei Laufzeit über 12 Monaten ist seit dem 1.1.2025 mindestens Textform Pflicht (§126b BGB). Der Hauptmieter haftet weiterhin vollumfänglich gegenüber dem Vermieter.

Pflichtinhalte

Was muss in einen gewerblichen Untermietvertrag

Ein gewerblicher Untermietvertrag ist grundsätzlich formfrei. Bestimmte Inhalte sind in der Praxis aber Pflicht, andere zur Absicherung empfohlen. Fehlt ein zentraler Pflichtinhalt, wird der Vertrag angreifbar.

VertragsinhaltStatusErläuterung
VertragsparteienPflichtName und Anschrift von Hauptmieter und Untermieter. Bei Unternehmen: Rechtsform, Geschäftsführer und Handelsregisternummer.
FlächenbeschreibungPflichtGenaue Lage (Etage, Raumnummer), Größe in Quadratmetern und Ausstattung. Je präziser, desto weniger Streit bei Übergabe und Rückgabe.
Mietpreis (Kaltmiete)PflichtBetrag in Euro, Fälligkeit (üblich 1. bis 3. Werktag des Monats), Zahlungsweg.
NebenkostenPflichtWelche Nebenkosten sind enthalten? Welche werden separat abgerechnet? Pauschale oder Vorauszahlung?
Laufzeit & BeginnPflichtMietbeginn, befristet oder unbefristet, Enddatum bei Befristung.
KündigungsfristenPflichtUnbefristet: §580a BGB (6 Monate zum Quartalsende). Befristet: nur außerordentliche Kündigung.
NutzungszweckPflichtWas darf der Untermieter in der Fläche tun? Bestimmt, welche Nutzung erlaubt ist und welche nicht.
Verweis auf HauptmietvertragPflichtDer Untermietvertrag ist dem Hauptmietvertrag untergeordnet. Der Untermieter sollte die relevanten Klauseln des Hauptvertrags kennen.
KautionEmpfohlenÜblich 1 bis 3 Monatsmieten. Schützt den Hauptmieter bei Schäden oder Zahlungsausfall des Untermieters.
Schlüssel & ZugangEmpfohlenAnzahl Schlüssel, Zugangszeiten, Alarmanlage. Verhindert Streit am Vertragsende.
GemeinschaftsflächenEmpfohlenKüche, WC, Meetingräume, Drucker. Wer darf was nutzen und zu welchen Zeiten?
SchönheitsreparaturenEmpfohlenWer renoviert bei Auszug? Ohne Regelung gilt: Zustand bei Einzug muss wiederhergestellt werden.
Textform bei > 12 MonateGesetzlichSeit 1.1.2025 gilt §578 Abs. 1 S. 2 BGB. Gewerbemietverträge über 12 Monate brauchen mindestens Textform (§126b BGB). Ohne Textform gilt der Vertrag als unbefristet.

Der kostenlose Vertragsgenerator für den Untermietvertrag Gewerbe führt dich durch die wichtigen Pflichtinhalte und liefert eine fertige Mustervorlage als PDF oder Word-Datei.

Rechtlicher Rahmen

Welche Gesetze gelten beim gewerblichen Untermietvertrag

Vier Paragraphen sind entscheidend, wenn du einen gewerblichen Untermietvertrag aufsetzen willst. Hier die Kurzfassung.

§578 BGB · Gewerblicher Untermietvertrag erklärt

Der gewerbliche Untermietvertrag basiert auf §578 BGB. Dieser Paragraph regelt Mietverhältnisse über Gewerberäume und macht die allgemeinen Mietvorschriften auf gewerbliche Mietverhältnisse anwendbar, mit klaren Ausnahmen. Praktisch heißt das: Vertragsfreiheit hat Vorrang. Vermieter und Mieter können vieles individuell regeln, was im Wohnraummietrecht gesetzlich festgeschrieben wäre.

§540 BGB · Zustimmung des Vermieters

Bevor du einen Untermietvertrag für Gewerbe abschließt, brauchst du die Zustimmung deines Vermieters nach §540 BGB. Ohne Zustimmung riskierst du die fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags nach §543 BGB, auch wenn der gewerbliche Untermietvertrag inhaltlich einwandfrei wäre. Im Guide zur Zustimmung des Vermieters findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine kostenlose Vorlage für das Zustimmungsschreiben.

Im gewerblichen Mietrecht darf dein Vermieter die Zustimmung auch ohne Begründung verweigern. Anders als bei Wohnraum gibt es keinen Rechtsanspruch auf Untervermietung. Die Zustimmung solltest du immer in Textform einholen, bevor der gewerbliche Untermietvertrag unterschrieben wird.

§578 Abs. 1 S. 2 BGB · Form bei langer Laufzeit

Gewerbliche Untermietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen seit dem 1.1.2025 mindestens in Textform abgeschlossen werden (§578 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. §126b BGB). Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, also etwa ein PDF per E-Mail, ein Scan oder ein digital erstelltes Dokument. Eigenhändige Unterschriften sind gesetzlich nicht mehr erforderlich.

Wird nicht einmal die Textform eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar. In der Praxis empfehlen wir trotzdem die klassische Schriftform mit Unterschrift, weil sie im Streitfall die stärkste Beweiskraft bietet.

§580a BGB · Kündigungsfristen

Bei unbefristeten gewerblichen Untermietverträgen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Im Untermietvertrag können kürzere Fristen vereinbart werden, zum Beispiel drei Monate oder sogar monatlich. SubOffice empfiehlt: Kündigungsfrist immer explizit regeln, dann greift die gesetzliche Frist nur als Auffangnetz.

Alle Details zu deinen Rechten und Pflichten als Hauptmieter findest du im separaten Guide.

Drei Varianten

Untervermietung im Gewerbemietvertrag

Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen kannst, prüfe deinen eigenen Gewerbemietvertrag. Die meisten enthalten eine Klausel zur Untervermietung. Drei Varianten kommen in der Praxis vor.

1

Untervermietung ist erlaubt

Selten, aber komfortabel. Du brauchst keine separate Zustimmung und kannst direkt loslegen. Prüfe trotzdem, ob Einschränkungen genannt werden, etwa nur an bestimmte Branchen.

2

Nur mit Zustimmung des Vermieters

Der häufigste Fall. Du brauchst die Erlaubnis nach §540 BGB. Im Gewerbe darf der Vermieter die Zustimmung auch ohne Begründung verweigern. In der Praxis stimmen viele Vermieter zu, wenn du den Untermieter vorab vorstellst und die Nutzung klar definierst. Mehr im Guide zur Zustimmung.

3

Ausdrücklich ausgeschlossen

Einige Gewerbemietverträge verbieten die Untervermietung komplett. In diesem Fall kannst du trotzdem eine nachträgliche Zustimmung aushandeln. Vermieter haben oft ein Interesse daran, Leerstand zu vermeiden, und stimmen zu, wenn du den wirtschaftlichen Vorteil klar darlegst.

Wenn dein Mietvertrag keine Klausel zur Untervermietung enthält, gilt die gesetzliche Regelung nach §540 BGB. Hol dir die kostenlose Vorlage für das Zustimmungsschreiben.

Klartext

Vor- und Nachteile der gewerblichen Untervermietung

Gewerbliche Untervermietung ist kein Selbstläufer. Bevor du einen Untermietvertrag aufsetzen lässt, solltest du beide Seiten kennen.

Vorteile der gewerblichen Untervermietung

  • Leerstandskosten sofort senken. Statt monatlich für ungenutzte Fläche draufzuzahlen, generierst du Mieteinnahmen aus Räumen, die ohnehin leer stehen.
  • Kein neuer Gewerbemietvertrag nötig. Dein Untermieter braucht keinen eigenen Vertrag mit dem Eigentümer. Das macht den Prozess für beide Seiten schneller und flexibler.
  • Du behältst die Kontrolle. Du entscheidest selbst, wen du als Untermieter akzeptierst und zu welchen Konditionen.
  • Dein Mietvertrag bleibt bestehen. Du musst nicht kündigen oder umziehen, sondern nutzt deinen bestehenden Vertrag einfach besser aus.

Nachteile der gewerblichen Untervermietung

  • Du haftest weiterhin gegenüber deinem Vermieter. Wenn dein Untermieter Schäden verursacht oder nicht zahlt, bist du als Hauptmieter in der Pflicht.
  • Zustimmung des Vermieters ist Pflicht. Im Gewerberecht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern.
  • Verwaltungsaufwand steigt. Kommunikation mit dem Untermieter, Übergabe und Rückgabe müssen organisiert werden.
  • Endet dein Hauptmietvertrag, musst du die Fläche zurückgeben. Du kannst das Büro dann nicht weiter untervermieten. Der Eigentümer kann die Rückgabe auch direkt vom Untermieter verlangen.
Direkt-Vergleich

Untermietvertrag, Hauptmietvertrag oder Coworking-Vertrag

Die wichtigsten Unterschiede in der Übersicht. Welche Vertragsart zu deiner Situation passt, hängt von Laufzeit, Flexibilität und Kosten ab.

KriteriumHauptmietvertragUntermietvertragCoworking-Vertrag
VertragsparteienEigentümer ↔ MieterHauptmieter ↔ UntermieterAnbieter ↔ Member
Rechtsgrundlage§535 ff. BGB§578 BGB i.V.m. §540 BGB§611 BGB (Dienstvertrag)
Typische Laufzeit5 bis 10 Jahre6 Monate bis 3 JahreTageweise bis 12 Monate
Kündigungsfrist6 Monate (§580a BGB)Vertraglich frei verhandelbar1 Tag bis 1 Monat
Kaution2 bis 3 Monatsmieten1 bis 3 Monatsmieten1 Monat oder keine
FlexibilitätNiedrigMittelSehr hoch
MöblierungSeltenOptionalInklusive
Inkl. ServicesKeineVerhandelbarWLAN, Kaffee, Reinigung

Eine ausführliche Rechnung mit Kostenbeispiel für ein 10er-Team findest du im Vergleich Untervermietung vs. Coworking vs. Direktmiete.

Steuerlich beachten

Umsatzsteuer bei der gewerblichen Untervermietung

Untervermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Wer optieren will, sollte die Voraussetzungen kennen.

Die Untermiete im Gewerbe ist nach §4 Nr. 12 Buchst. a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Du musst also auf die Untermiete für Gewerberäume keine Umsatzsteuer berechnen.

Allerdings kannst du nach §9 UStG freiwillig zur Umsatzsteuer optieren. Dann berechnest du 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Miete und darfst im Gegenzug Vorsteuer auf deine eigenen Kosten abziehen, etwa für Renovierungen, Möbel oder Ausstattung. Das kann sich lohnen, wenn du hohe Eingangskosten hast.

Die Option ist an eine harte Voraussetzung geknüpft: Dein Untermieter Gewerbe muss die Fläche ausschließlich für Umsätze nutzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Bei Ärzten, Versicherungsvermittlern oder ähnlichen Berufen mit steuerfreien Umsätzen funktioniert die Option nicht. Wenn dein Untermieter die Nutzung später ändert, kann die Option rückwirkend unwirksam werden.

Einnahmen aus Untervermietung sind außerdem einkommensteuerpflichtig. Die Kosten der Untervermietung (Provision, Verwaltung, anteilige Nebenkosten) sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Aus meiner Erfahrung

Die Option zur Umsatzsteuer nach §9 UStG klingt auf dem Papier attraktiv. In der Praxis habe ich aber gesehen, dass viele Hauptmieter den Aufwand unterschätzen. Wenn du nur einen Raum untervermietest und keine größeren Investitionen planst, lohnt sich die Option selten. Kläre das mit deinem Steuerberater, bevor du optierst. Eine Rückabwicklung ist teuer.

Fabrizio Lauria · Gründer SubOffice
Vertragsdauer

Laufzeit und Kündigung beim gewerblichen Untermietvertrag

Befristet oder unbefristet? Welche Klauseln entscheiden über Planbarkeit und Flexibilität.

Befristet oder unbefristet?

Befristeter Vertrag: endet automatisch zum vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, nur außerordentlich aus wichtigem Grund (§543 BGB). Sinnvoll, wenn du genau weißt, wie lange du die Fläche abgeben kannst.

Unbefristeter Vertrag: läuft bis zur Kündigung. Kündigungsfrist nach §580a BGB sind 6 Monate zum Quartalsende, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mehr Flexibilität für beide Seiten, dafür weniger Planungssicherheit.

Maximale Laufzeit beim Untermietvertrag

Der Untermietvertrag darf nicht länger laufen als der Hauptmietvertrag. Endet der Hauptmietvertrag in 18 Monaten, endet auch die Nutzungsmöglichkeit für den Untermieter, unabhängig davon, ob der Untermietvertrag auf 24 Monate geschlossen wurde. Der Untermieter müsste dann ausziehen. Heikel wird es vor allem für dich als Hauptmieter: Hast du eine längere Laufzeit zugesagt, als dein eigener Vertrag absichert, kann der Untermieter für den nicht erfüllbaren Zeitraum unter Umständen Schadensersatz von dir verlangen. Prüfe deshalb immer die Restlaufzeit des Hauptmietvertrags und befriste den Untermietvertrag entsprechend.

Alle Schritte von der Zustimmung bis zum fertigen Vertrag findest du in unserer Checkliste für die Bürountervermietung.

Branchen-Spezialfälle

Nicht jeder Untermietvertrag ist gleich

Vier typische Konstellationen brauchen zusätzliche Klauseln. Von der IT-Infrastruktur im Büro bis zur Konzession in der Gastronomie.

Büro-Untermietvertrag

Der häufigste Fall beim Untermietvertrag für Gewerbe. Die gemeinsam genutzten Flächen (Empfang, Konferenzraum, Teeküche) klar definieren. Bei moderner IT die Internetnutzung, Server-Räume und Netzwerk-Sicherheit explizit regeln.

Gastronomie

Konzessionen und Genehmigungen (Gaststätten-Konzession, Schank-Erlaubnis) sind entscheidend. Der Untermieter muss diese selbst beantragen. Wird Inventar mit übergeben, kann statt Miete eine Pacht vorliegen.

Lager & Logistik

Ein Gewerberaum-Untermietvertrag für Lagerflächen ist versicherungstechnisch sensibel. Brandschutz, Diebstahl-Versicherung und Genehmigungen für Gefahrstoffe separat regeln. Die Lagerverordnung und Gefahrstoffverordnung beachten.

Praxis & freie Berufe

Bei Arzt, Anwalt oder Psychotherapeut kollidiert das Gewerbemietrecht mit der Berufsordnung und Schweigepflicht. Untervermietung ist nur an Berufsträger mit eigenem Patienten- oder Mandantenstamm sinnvoll.

Praxis-Fallen

Die 5 häufigsten Fehler beim gewerblichen Untermietvertrag

Diese fünf Fehler sehen wir am häufigsten beim Untermietvertrag Gewerbe. Alle lassen sich mit einem sorgfältig aufgesetzten Untermietvertrag für Gewerberäume vermeiden.

Keine Zustimmung des Vermieters eingeholt

Der häufigste und gravierendste Fehler. Ohne Zustimmung nach §540 BGB ist die Untervermietung unerlaubt. Der Vermieter kann fristlos kündigen.

Fix: Immer vorab in Textform einholen (z. B. per E-Mail), bevor der Untermietvertrag unterschrieben wird.

Fläche zu ungenau beschrieben

„Büroraum im 2. OG" reicht nicht. Ohne genaue Beschreibung (m², Raumnummer, Lageplan) entsteht Streit bei Übergabe und Rückgabe.

Fix: Grundriss anhängen, Raumnummer und m² exakt benennen, Ausstattung auflisten.

Laufzeit länger als Hauptmietvertrag

Ein Untermietvertrag, der länger läuft als der Hauptmietvertrag, kann für den überschreitenden Zeitraum nicht mehr erfüllt werden. Der Untermieter verliert sein Nutzungsrecht.

Fix: Restlaufzeit des Hauptmietvertrags prüfen und den Untermietvertrag entsprechend befristen.

Kein schriftlicher oder textförmiger Vertrag bei Laufzeit über 12 Monate

Seit dem 1.1.2025 verlangt das Gesetz für gewerbliche Mietverträge über einem Jahr mindestens Textform (§126b BGB). Wird der Vertrag nur mündlich geschlossen, gilt er als unbefristet und ist mit den gesetzlichen Fristen kündbar.

Fix: Vertrag immer in Textform abschließen, etwa als PDF per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist empfehlenswert, aber seit 2025 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

Keine Kaution vereinbart

Ohne Kaution hat der Hauptmieter bei Schäden oder Zahlungsausfall keine unmittelbare Sicherheit. Er haftet trotzdem gegenüber dem eigenen Vermieter.

Fix: 1 bis 3 Monatsmieten als Kaution vereinbaren und auf ein separates Konto einzahlen lassen.
Verifizierbare Quellen

Paragraphen & Gesetzestexte

Alle zitierten gesetzlichen Grundlagen, direkt verlinkt zum amtlichen Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz.

Weiterführend: IHK-Merkblätter zur gewerblichen Untervermietung, Haus & Grund Standardverträge, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss sowie juris.de für aktuelle Rechtsprechung.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. SubOffice übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Nutzung auf eigenes Risiko.

Vorlage erstellen

Bereit für deinen Untermietvertrag?

Registriere dich kostenlos und nutze den Vertragsgenerator im SubOffice-Hub. Erstelle deine Untermietvertrag-Vorlage als PDF oder Word, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte.

Häufige Fragen zum gewerblichen Untermietvertrag

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den gewerblichen Untermietvertrag, von Pflichtinhalten bis zur Kündigung.

Muss ein Untermietvertrag für Büroflächen schriftlich sein?

Bei Laufzeiten bis zu einem Jahr: rechtlich auch mündlich möglich, aber dringend davon abzuraten. Bei Laufzeiten über einem Jahr: seit dem 1.1.2025 ist mindestens Textform gesetzlich vorgeschrieben (§578 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. §126b BGB). Das heißt: Ein per E-Mail versendetes PDF reicht aus. Eigenhändige Unterschriften sind gesetzlich nicht mehr nötig. Ohne Textform gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Trotzdem empfehlen wir die klassische Schriftform mit Unterschrift, weil sie im Streitfall die stärkste Beweiskraft bietet.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Was passiert wenn der Hauptmietvertrag endet?

Endet der Hauptmietvertrag, kann der Hauptmieter die Bürofläche nicht mehr an den Untermieter überlassen. Der Eigentümer kann dann die Rückgabe der Fläche verlangen — auch direkt vom Untermieter. Der Untermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Fläche weiter zu nutzen, es sei denn, er schließt mit dem Eigentümer einen eigenen Mietvertrag ab. Deshalb sollte im Untermietvertrag klar geregelt sein, dass die Nutzung der Fläche vom Bestand des Hauptmietvertrags abhängt und was passiert, wenn dieser endet. So vermeidest du spätere Streitigkeiten und mögliche Ansprüche zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Kann ich den Untermietvertrag vorzeitig kündigen?

Bei unbefristeten Verträgen: ja, mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende (§580a BGB). Bei befristeten Verträgen: nur außerordentlich aus wichtigem Grund (§543 BGB), etwa bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder erheblicher Vertragsverletzung. Eine ordentliche Kündigung ist bei Befristung nicht möglich, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Kündigungsklausel.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Wie hoch darf die Kaution beim gewerblichen Untermietvertrag sein?

Im Gewerberecht gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution, anders als im Wohnraummietrecht (dort maximal 3 Monatsmieten). Üblich sind 1–3 Nettokaltmieten, aber auch höhere Beträge sind bei entsprechender Vereinbarung zulässig. Die Kaution sollte auf ein separates Konto eingezahlt und im Vertrag klar geregelt werden.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für die Untervermietung?

Nein, normalerweise nicht. Wenn du als Hauptmieter einzelne Räume oder Teilflächen untervermietest, gilt das als private Vermögensverwaltung. Anders sieht es aus, wenn du regelmäßig und gewerbsmäßig mehrere Objekte untervermietest oder zusätzliche Services anbietest (z.B. Möblierung, Reinigung, Empfangsservice). Dann kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Was ist eine gewerbliche Zwischenvermietung?

Bei einer gewerblichen Zwischenvermietung mietet ein Unternehmen (z.B. ein Coworking-Betreiber) Flächen an und vermietet sie weiter an Endnutzer. Der Zwischenmieter tritt als gewerblicher Vermieter auf und trägt das volle Vermietungsrisiko. Das ist ein anderes Modell als die klassische Untervermietung, bei der du als Hauptmieter einzelne Räume an einen Untermieter abgibst. Bei der Zwischenvermietung behältst du in der Regel keine Kontrolle über die Endnutzer.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Gilt der Untermietvertrag auch bei einer Bürogemeinschaft?

Ja, wenn eine Partei der Hauptmieter ist und die andere Partei als Untermieter einzieht, ist ein Untermietvertrag die richtige Vertragsform. Bei einer Bürogemeinschaft solltest du besonders darauf achten, die Gemeinschaftsflächen (Küche, Meetingräume, Drucker) und die Kostenaufteilung klar im Vertrag zu regeln. Der Vertragsgenerator auf SubOffice hat dafür eigene Felder.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Wie hoch darf der Untermietzuschlag im Gewerbe sein?

Im Gewerberecht ist die Untermiete frei verhandelbar. Ein Untermietzuschlag von 10 bis 25 Prozent auf die anteilige Hauptmiete ist üblich — als Ausgleich für Verwaltungsaufwand, Möblierung oder die Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen. Der Zuschlag muss nicht begründet werden, sollte aber im Vertrag nachvollziehbar dokumentiert sein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Wo finde ich eine kostenlose Untermietvertrag-Vorlage für Gewerbe?

SubOffice bietet einen kostenlosen Vertragsgenerator, der einen Untermietvertrag nach §578 BGB als PDF oder Word erstellt und ohne Anmeldung. Standard-Vorlagen aus dem Internet sind oft frei verfügbar, aber selten an deinen Einzelfall angepasst. Bei komplexen Konstellationen ist die anwaltliche Prüfung empfehlenswert.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Was passiert bei Zahlungsverzug des Untermieters?

Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten kannst du nach §543 BGB außerordentlich fristlos kündigen. Wichtig: Du haftest weiterhin gegenüber deinem eigenen Vermieter, auch wenn der Untermieter nicht zahlt. Eine vereinbarte Kaution von 1 bis 3 Monatsmieten federt das Risiko ab.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates