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Büro untervermieten: Schritt für Schritt

Das Untervermieten deines Büros ist eine effektive Möglichkeit, ungenutzten Leerstand zu monetarisieren und laufende Mietkosten zu senken. Dieser Ratgeber erklärt, was §540 BGB als Hauptmieter von dir verlangt, welche Unterlagen du vom Untermieter brauchst und wie du über SubOffice kostenlos und ohne Risiko inserierst.

Büro untervermieten: Schritt für Schritt

Was bedeutet Büro untervermieten?

Büro untervermieten bezeichnet die gewerbliche Weitergabe einer bereits angemieteten Bürofläche an einen Dritten – den Untermieter. Als Hauptmieter bleibst du gegenüber deinem Vermieter weiterhin vollständig für die Fläche verantwortlich; gleichzeitig erzielst du Mieteinnahmen aus der Weitervergabe. Das unterscheidet die gewerbliche Untervermietung fundamental von einer klassischen Direktvermietung: Du bist nicht Eigentümer der Fläche, sondern selbst Mieter – und handelst in einer Zwischenposition zwischen Eigentümer und Untermieter.

Die gewerbliche Untervermietung von Büros ist in Deutschland ein strukturell wachsender Markt. Laut dem JLL Deutschland Büromarkt-Bericht 2024 standen in den sieben deutschen Top-Bürostädten zum Jahresende 2024 mehr als 7,5 Millionen Quadratmeter Bürofläche leer – ein Wert, der zuletzt vor über einem Jahrzehnt erreicht wurde. Für Unternehmen, die Flächen dauerhaft nicht voll nutzen, ist die gewerbliche Untervermietung eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur ungenutzten Weiterzahlung der Miete. Die rechtliche Grundvoraussetzung dafür legt §540 BGB fest.

Darf ich mein Büro einfach untervermieten?

Nein – nicht ohne Weiteres. Gemäß §540 BGB (Gesetze im Internet) darfst du als Hauptmieter eine gemietete Fläche nur dann an Dritte überlassen, wenn dein Vermieter dazu seine Erlaubnis erteilt hat. Diese Zustimmungspflicht gilt auch für gewerbliche Mietverhältnisse. Übertrittst du diese Regel und vermietest ohne Erlaubnis unter, riskierst du eine außerordentliche Kündigung deines Hauptmietvertrags.

Die gute Nachricht: Verweigert der Vermieter seine Zustimmung ohne wichtigen Grund, steht dir nach §540 Abs. 1 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist zu. Einen wichtigen Grund hat der Vermieter etwa dann, wenn der potenzielle Untermieter dem Ruf des Gebäudes schadet oder das Nutzungskonzept grundlegend verändert.

So gehst du praktisch vor: Prüfe zunächst deinen bestehenden Hauptmietvertrag auf eine Untervermietungsklausel. Viele gewerbliche Mietverträge enthalten bereits eine pauschale Erlaubnis oder definieren Bedingungen. Falls nicht, fordere die Zustimmung schriftlich beim Vermieter an – und dokumentiere dessen Antwort sorgfältig. Das IW Köln (Studie Büroflächen 2023) schätzt, dass in deutschen Unternehmen bis zu einem Viertel aller Büroarbeitsplätze dauerhaft unbesetzt bleibt – ein klares Argument, das du gegenüber deinem Vermieter einsetzen kannst.

Für welche Büroflächen lohnt die Untervermietung?

Grundsätzlich kann jede gewerbliche Bürofläche untervermietet werden, sofern die vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht nur die Flächengröße, sondern vor allem die Abgrenzbarkeit: Eine Fläche lässt sich leichter untervermieten, wenn sie eigenständig zugänglich ist, über eigene Schließanlagen verfügt und sich vom Rest des Hauptmietbereichs klar trennen lässt. Offene Open-Space-Flächen eignen sich eher für Desk-Sharing-Modelle, während abgetrennte Bürozimmer besser für klassische Untermiete geeignet sind.

Die folgende Übersicht zeigt typische Büroflächen-Typen auf SubOffice und für welche Untermieter sie sich eignen. Besonders stark nachgefragt werden aktuell Einzelbüros und abgeschlossene Teams-Suites in zentralen Lagen – ein Trend, der sich aus dem wachsenden Bedarf nach flexibler Flächennutzung in Unternehmen ergibt.

Flächentyp Typischer Untermieter Laufzeit Eignung
Einzelbüro (15–30 m²) Freelancer, Solo-Gründer 3–12 Monate ✅ Sehr hoch
Mehrraumfläche (50–150 m²) Startup, kleines Team 6–24 Monate ✅ Sehr hoch
Schreibtischplätze Remote Worker, Wechsler Flexibel ✅ Hoch
Gesamte Etage (ab 200 m²) Scale-up, Regionalteam 12–36 Monate ✅ Gut
Open-Space-Anteil Bürogemeinschaft Flexibel ⚠️ Mittel

Am einfachsten unterzuvermieten sind abgegrenzte Einzelbüros und kompakte Mehrraumflächen mit eigenem Zugang – sie sprechen die größte Nachfragegruppe an und ermöglichen klare Mietverhältnisse ohne organisatorische Reibung.

Was muss ich beim Untermietvertrag beachten?

Der gewerbliche Untermietvertrag ist das zentrale Instrument, das dein Verhältnis zum Untermieter regelt – und dich als Hauptmieter schützt. Ein Untermietvertrag für Büroflächen unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem klassischen Hauptmietvertrag: Er muss die Zustimmung des Hauptvermieters dokumentieren, die erlaubte Nutzung präzise beschreiben, die Haftungsabgrenzung zwischen dir und dem Untermieter festlegen und darf in seiner Laufzeit den Hauptmietvertrag nicht überschreiten.

Nutzungszweck klar definieren

Definiere so präzise wie möglich, für welche Tätigkeit die Fläche genutzt werden darf. Eine Marketingagentur ist nicht dasselbe wie ein Musikproduktionsstudio – zu laute oder intensive Nutzung kann deinen eigenen Hauptmietvertrag gefährden.

Kaution und Haftung absichern

Vereinbare eine angemessene Kaution (in der Regel zwei bis drei Monatsmieten). Als Hauptmieter haftest du weiterhin für Schäden, die dein Untermieter am Objekt verursacht – entsprechend wichtig ist ein klarer Haftungsrahmen im Vertrag.

Mietpreis und Laufzeit festlegen

Es gibt keine Mietpreisbremse im Gewerbebereich. Staffel- und befristete Laufzeiten sind problemlos möglich. Stelle sicher, dass deine Untermiete die anteiligen Nebenkosten korrekt einschließt.

Mit dem Vertragsgenerator im SubOffice-Hub erstellst du einen rechtlich soliden Untermietvertrag für Büroflächen direkt auf deine Flächensituation zugeschnitten.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Einnahmen aus der gewerblichen Bürountervermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob du als Einzelperson, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vermietest und ob dein Hauptmietvertrag umsatzsteuerpflichtig ist.

Mieteinnahmen aus der Untervermietung zählen in der Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung. Absetzbar sind anteilige Miete, Nebenkosten, Einrichtungsgegenstände und Renovierungskosten. Wenn dein Hauptmietvertrag auf Umsatzsteuerbasis abgeschlossen wurde, unterliegt auch die Untermiete der Umsatzsteuer nach §9 UStG – du kannst dann aber die Vorsteuer auf laufende Kosten geltend machen.

Wichtig für GmbHs und AGs: Die Untervermietung muss im Gesellschaftszweck abgedeckt oder als Nebengeschäft zulässig sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater – insbesondere wenn mehrere Flächen oder Standorte betroffen sind.

Die steuerliche Situation bei der gewerblichen Büro-Untervermietung ist individuell. Lass dich von einem auf Gewerbeimmobilien spezialisierten Steuerberater beraten, bevor du Mieteinnahmen in deiner Buchhaltung verbuchst.

Welche Unterlagen brauchst du vom Untermieter?

Vor der Übergabe deiner Bürofläche solltest du als Hauptmieter eine strukturierte Dokumentenprüfung durchführen. Da dein Untermieter in der Regel ein Unternehmen oder Freiberufler ist, unterscheiden sich die relevanten Dokumente von einer privaten Vermietung. Das Ziel ist zweierlei: du willst die Bonität des Untermieters verifizieren und sicherstellen, dass sein Geschäft legal und stabil betrieben wird.

Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Dokumente zusammen, die du vor Vertragsabschluss anfordern solltest. Besonders entscheidend sind Bonitätsauskunft und Handelsregisterauszug – sie geben dir ein realistisches Bild über Zahlungsfähigkeit und Vertretungsbefugnis des Gegenübers.

Vor Vertragsabschluss

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Schufa Geschäftskunden)
  • Unternehmens-Selbstauskunft
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) – bei GmbH / AG
  • Unterzeichneter Untermietvertrag (alle vertretungsberechtigten Personen)

Nach Vertragsabschluss

  • Nachweis der Kautionszahlung
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Mietsachschadendeckung

Fehlende Dokumente sind kein Kavaliersdelikt: Wer seinen Untermieter nicht prüft, riskiert Mietausfälle und haftet als Hauptmieter trotzdem weiter gegenüber dem Eigentümer.

Mit SubOffice Büro untervermieten – So läuft es ab

SubOffice ist der spezialisierte B2B-Marktplatz für gewerbliche Bürountervermietung in Deutschland – die einzige Plattform, die ausschließlich auf dieses Segment ausgerichtet ist. Das Modell ist für Vermieter konsequent risikofrei: Das Inserieren ist immer kostenlos, und eine Vermittlungsprovision fällt nur bei erfolgreicher Platzierung an. Für Mietinteressenten ist die Suche auf SubOffice grundsätzlich kostenlos.

  1. Kostenlos inserierenStelle deine Bürofläche im SubOffice-Hub ein – mit Fotos, Flächenangaben, Mietvorstellung und Verfügbarkeit. Das Inserieren ist kostenfrei und dauert wenige Minuten.
  2. Qualifizierte Anfragen erhaltenSubOffice bringt dir geprüfte Mietinteressenten direkt in deinen SubOffice-Hub. Du siehst Unternehmensprofil und Anforderungen, bevor du antwortest.
  3. Vertragsabschluss vorbereitenMit dem Mietpreisrechner ermittelst du den marktgerechten Untermietzins. Der Vertragsgenerator im SubOffice-Hub erstellt den passenden Untermietvertrag. Eine Provision wird ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung fällig – 5 % davon gehen an eine Charity deiner Wahl.

Jetzt kostenlos inserieren und passende Untermieter finden.

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Fazit

Das Büro untervermieten ist für Hauptmieter eine wirtschaftlich attraktive Möglichkeit, Leerstand zu nutzen und Mietkosten zu reduzieren. Wer §540 BGB kennt, einen wasserdichten Untermietvertrag abschließt und die Bonität des Untermieters prüft, minimiert die Risiken erheblich. SubOffice vereinfacht den gesamten Prozess: kostenlos inserieren, Untermieter finden, Vertrag erstellen – alles an einem Ort, ohne Vorabkosten.

Häufige Fragen zur Büro-Untervermietung

Ja, aber nur aus einem wichtigen Grund. Gemäß §540 Abs. 1 BGB darf dein Hauptvermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nur dann verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht – zum Beispiel wenn der potenzielle Untermieter dem Ansehen des Gebäudes schaden würde oder das Nutzungskonzept grundlegend ändert.

Verweigert der Vermieter die Zustimmung ohne triftigen Grund, steht dir nach §540 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist zu. Dokumentiere alle Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich, um im Streitfall abgesichert zu sein.

Im gewerblichen Bereich gibt es keine Mietpreisbremse – du kannst die Untermiete frei verhandeln. Sie sollte jedoch mindestens die anteiligen Kosten (Hauptmiete, Nebenkosten, ggf. Möblierung) decken. Liegt die Untermiete dauerhaft unter deiner eigenen anteiligen Hauptmiete, könnte das steuerlich als Liebhaberei gewertet werden.

Laut einer Auswertung von JLL Deutschland (Büromarkt 2024) lagen die Untermietzinsen in deutschen A-Städten bei flexiblen Büroflächen durchschnittlich 15–25 % unter vergleichbaren Direktmieten – ein gutes Orientierungsmaß für eine marktgerechte Preisgestaltung. Mit dem Mietpreisrechner im SubOffice-Hub ermittelst du schnell eine realistische Spanne für deine Fläche.

Die Laufzeit eines Untermietvertrags ist im gewerblichen Bereich frei verhandelbar – sie darf jedoch nicht länger sein als dein eigener Hauptmietvertrag. Befristete Laufzeiten sind im gewerblichen Umfeld üblich und problemlos möglich.

Wenn dein Hauptmietvertrag in zwölf Monaten ausläuft, solltest du dies dem potenziellen Untermieter transparent kommunizieren und eine Verlängerungsoption vertraglich regeln. Viele Mieter auf SubOffice suchen gerade kürzere Laufzeiten von drei bis zwölf Monaten – Flexibilität ist hier ein echtes Verkaufsargument.

Als Hauptmieter haftest du weiterhin vollständig gegenüber deinem Vermieter – unabhängig davon, ob dein Untermieter zahlt oder nicht. Bei Zahlungsausfall musst du die volle Hauptmiete weiterhin leisten.

Deshalb ist eine Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss keine Option, sondern Pflicht. Vereinbare außerdem eine Kaution von mindestens zwei Monatsmieten. Zahlt der Untermieter trotzdem nicht, hast du einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz – in der Praxis ist ein gut dokumentierter Vertrag die wichtigste Absicherung.

Ja, vollständig. Das Inserieren einer Bürofläche auf SubOffice ist für Hauptmieter, Eigentümer und Betreiber immer kostenlos – ohne Laufzeitbeschränkung oder versteckte Gebühren. Eine Provision fällt ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung an. Für Mietinteressenten ist die Suche auf SubOffice grundsätzlich kostenlos.

Das Modell unterscheidet sich damit grundlegend von klassischen Immobilienportalen, die für gewerbliche Inserate Vorabgebühren erheben. Zusätzlich gehen 5 % jeder Provision an eine Charity deiner Wahl – du kannst mit dem Vermieten also auch etwas zurückgeben.

Fabrizio Lauria

Fabrizio Lauria

Experte für gewerbliche Büroflächen

Büro untervermieten: §540 BGB, Untermietvertrag und Unterlagen-Checkliste kompakt erklärt.